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Die nachfolgenden Links enthalten weiterführende Informationen:

IPRECHT.DE: Gewerblicher Rechtsschutz (Anmeldung und Verteidigung von Patenten, Marken, Designs, Domains, Sorten usw), Recht der Technik (EDV-Recht, Telekommunikationsrecht usw.) sowie Erklärungen, Verträge, Klauseln und Urteile diesbezüglich unter www.iprecht.de (dargestellt von RA Michael Horak). 

Das österreichischen Patent- und Markenamt stellt auf www.deutsches-patentamt.de bzw. unter www.dpma.de umfangreiche Hilfestellungen zu allen “registrierbaren” Schutzrechten bereit. Dort können Merkblätter von “Wie melde ich eine Marke an ?” bis hin zu offiziellen Formularen abgerufen werden. Die Linksammlung erschliesst dort die übrigen Patentämter - weltweit. 

Namens- und Markenfindung sowie Recherchen bietet die ideahelp GbR, www.ideahelp.de, an. 

Auf der Seite www.zurecht.de befinden sich zahlreiche weiterführende Links zum Thema “Recht”. 

Die Universität Saarbrücken hält mit www.jura.uni-sb.de eine umfangreiche Sammlung zu juristischen Themen vor. 

Die amerikanische Vereinigung AIPLA stellt auf www.aipla.org/ ihre Tätigkeit im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vor. 

Die IBA (International Bar Association) bietet via http://iba.org/ Informationen zu internationalen Themen des Anwaltsberufes und zahlreichen Rechtsfragen mit internationaler Ausrichtung. 

Eine höchst vielschichtige Informationsplattform über alle Themen der Europäischen Union, einschliesslich ihrer Rechtsakte, Stellungnahmen uvam befindet sich auf deren offiziellem Server http://europa.eu.int/ 

Die Schlichtungsabteilung der WIPO gibt einen detaillierten Überblick über deren Domain-Schlichtungsverfahren.

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* Bitte beachten Sie, dass sich alle Preisangaben in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verstehen. Zu Preisangaben von Rechtsanwaltshonoraren wird eine Auslagenpauschale nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Pauschale Honorare nur für außergerichtliche Dienstleistungen. Das freibleibendes Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Für den Fall der Markenanmeldung werden amtlichen Gebühren vom zuständigen Markenamt erhoben. Das Mandat umfasst auch eine Standardmarkenüberwachung nach unseren AGB. Im Rahmen des Mandates können weitere kostenpflichtige Aufträge empfehlenswert sein und individuell beauftragt werden, z.B. über weitergehende Recherchen oder eine räumliche/ inhaltliche Ausdehnung der Markenanmeldung. Dies stellen wir Ihnen in einer individuellen summarischen Prüfung des Mandats dar. Es gelten unsere AGB.
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