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Löschung
Löschung (AT)+(EU)

Löschung

Sie möchten Ihre gute Marke anmelden, doch es gibt bereits eine eingetragene Marke, die Ihrer im Wege steht.

Eine Marke kann aus dem Register des österreichischen Patent- und Markenamtes gelöscht werden. Dazu ist ein Antrag auf Löschung erforderlich. Diesen kann sowohl der Markeninhaber als auch ein Dritter stellen.

Wann kann eine Marke gelöscht werden?

Gründe für einen Antrag auf Löschung können sein:

  • absolute Schutzhindernisse
  • relative Schutzhindernisse
  • Nichtbenutzung der Marke

Absolute Schutzhindernisse sind:

  • die Marke hat zu große Ähnlichkeit mit einer bereits eingetragenen Marke, deren Waren und Dienstleistungen. (keine Unterscheidungskraft)
  • täuschende Angaben.
  • die Marke besteht aus ausschließlich allgemeinsprachlichen Zeichen oder Angaben.

Relative Schutzhindernisse sind:

  • Bekanntheit eines zuvor nicht eingetragenen aber genutzten "Markenzeichens" in dem entsprechenden Verkehrskreis.
  • Nutzung eines Firmennamens z.B., wodurch eine Verwechslungsgefahr auftreten könnte.

Ein weiterer Grund ist, dass der Markeninhaber seine Marke nicht gebraucht. Fünf Jahre nach der Marken-Anmeldung ist ein Antrag auf Löschung wegen Nichtbenutzung der Marke möglich. Diese Frist heißt "Benutzungsschonfrist ".

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* Bitte beachten Sie, dass sich alle Preisangaben in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer verstehen. Zu Preisangaben von Rechtsanwaltshonoraren wird eine Auslagenpauschale nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Pauschale Honorare nur für außergerichtliche Dienstleistungen. Das freibleibendes Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Für den Fall der Markenanmeldung werden amtlichen Gebühren vom zuständigen Markenamt erhoben. Das Mandat umfasst auch eine Standardmarkenüberwachung nach unseren AGB. Im Rahmen des Mandates können weitere kostenpflichtige Aufträge empfehlenswert sein und individuell beauftragt werden, z.B. über weitergehende Recherchen oder eine räumliche/ inhaltliche Ausdehnung der Markenanmeldung. Dies stellen wir Ihnen in einer individuellen summarischen Prüfung des Mandats dar. Es gelten unsere AGB.
(AT) = Österreich (EU) = Europäische Gemeinschaft (IR) = Internationale Registrierung