AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Preise
(1) Das freibleibendes Angebot gilt für Unternehmen/ Unternehmer (§ 14 BGB) und nicht für Verbraucher (§ 13 BGB) oder Letztverbraucher (§ 1 PAngV).
(2) Alle Preiseangaben sind Nettopreise zuzüglich Auslagenpauschale nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Höhe von 20% der Anwaltsgebühren (maximal 20 EUR netto) und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Anwaltshonorare für eine Markenanmeldung ohne andere anwaltliche Tätigkeiten.
(3) Für eine gerichtliche oder andere anwaltliche Tätigkeiten muss nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden. Dabei hängt die Gebühr vom Gegenstandswert des Mandats ab.
(1) Das Mandat kommt mit der Annahme des Auftrages des Mandanten durch die Kanzlei zustande. Aufträge können über das Markenanmelde-Formular online, per E-Mail, telefonisch, via Telefax oder schriftlich erteilt werden.
(2) Der Umfang des Mandats wird durch den hier dargestellten Auftrag begrenzt. Das Mandat umfasst eine Standardmarkenüberwachung ab Ausbringung der Markenanmeldung beim Markenamt für 50 EUR netto Anwaltskosten und 40 EUR netto Recherchekosten je Quartal. Diese Standardmarkenüberwachung können Sie vor Markenanmeldung ablehnen (nicht empfohlen) sowie jederzeit zum nächsten Quartal kündigen. Im Rahmen des Mandates können weitere kostenpflichtige Aufträge, z.B. über weitergehende Recherchen, Überwachungen oder die räumliche/ inhaltliche Ausdehnung der Markenanmeldung erfolgen. Die Kanzlei führt das Mandat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen durch. Der Auftrag wird der Kanzlei erteilt. Zur Sachbearbeitung können auch Dritte herangezogen werden.
(3) Recherchen und Überwachungen werden durch Rechercheunternehmen durchgeführt. Es empfiehlt sich zumindest eine Standardmarkenüberwachung sowie eine Ähnlichkeitsrecherche nach allen in Betracht kommenden bestehenden Rechten zwecks Verringerung des Risikos. Für die Ergebnisse kann hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Risiken können nicht ausgeschlossen werden. Eine Markenanmeldung birgt insbesondere auch das Risiko, dass gegen die gewünschte Marke ein Widerspruch eingelegt, ein Löschungsantrag eingereicht, und/oder mittels einer Abmahnung durch Dritte vorgegangen wird.
(4) Die angebotenen Dienstleistungen umfassen keine Rechtsberatung zu anderen Rechtsfragen. Sofern eine solche Beratung gewünscht wird, unterbreiten wir gerne ein Angebot.
(5) Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet und muss über das erteilte Mandat umfassend die Kanzlei informieren sowie Schriftstücke der Kanzlei unverzüglich auf richtige und vollständige Sachverhaltswidergabe prüfen.
(6) Fernkommunikation erfolgt allein auf Risiko des Mandanten.
§ 3 Haftung
(1) Die Haftung der Rechtsanwälte aus dem Mandat für einfach fahrlässig verursachte Schäden wird für jeden Einzelfall auf 1 Mio EUR gem. § 51 a I Nr.2 BRAO begrenzt.
(2) Die Rechtsanwälte haften nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
§ 4 Sonstiges
(1) Die Abtretung von Rechten ohne vorherige Zustimmung durch die Kanzlei ist ausgeschlossen.
(2) Änderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich erfolgen; dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
(3) Jedes Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
(4) Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand und etwaiger Erfüllungsort Hannover. Der Kanzlei steht es frei, andere gesetzliche Gerichtsstände zu wählen.
(5) Diese Bedingungen ersetzen alle etwaig vor Abschluss des Mandats getroffenen Vereinbarungen.
(6) Sollte eine dieser Bestimmungen lückenhaft, rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbar Bestimmung oder zur Ausfüllung der hierdurch entstandenen Lücke gilt eine angemessene Regelung, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem, was die Vertragspartner gewollt beziehungsweise gewollt haben würden, am nächsten kommt, als vereinbart.